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Compliance
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Über Uns
Unsere Compliance Organisation

Ethisches und gesetzeskonformes Verhalten hat für die Oetker-Gruppe in der eigenen Geschäftstätigkeit und in den Beziehungen zu allen Geschäftspartnern und Kunden höchste Priorität.

Hinweisgebersystem 

Aufgrund des starken internationalen Wachstums der Oetker-Gruppe und der zunehmenden gesetzlichen Anforderungen hat das Thema Compliance damit erheblich an Bedeutung gewonnen. Daher wurde für die gesamte Oetker-Gruppe ein Compliance Management System entwickelt. 

Im Rahmen dieses Systems wurde eine Compliance Organisation eingerichtet, deren Compliance Beauftragte als neutrale und unabhängige Ansprechpartner für alle Fragen zum Thema Compliance zur Verfügung stehen. 

Weiterführend hat die Oetker-Gruppe in diesem Rahmen ein Hinweisgeberverfahren eingerichtet, das es Einzelpersonen, Unternehmen und sonstigen Organisationen ermöglicht, auf Verstöße gegen geltendes Recht (z.B. Bestechung, Betrug, Verstoß gegen Menschenrechte und Umweltvorschriften), gegen die internen Richtlinien der Oetker-Gruppe (z.B. Verhaltenskodex) oder gegen den Supplier Code of Conduct der Oetker-Gruppe oder auf Bedenken in Bezug auf eine potenzielle oder tatsächliche Verletzung dieser Regelungen hinzuweisen. 

Bei Hinweisen auf mögliche Gesetzesverstöße, die ein Unternehmen der Oetker-Gruppe betreffen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, uns Ihren Hinweis – auch absolut anonym über unser Compliance Hotline-System – zu senden. 

Dabei sind folgende Meldekanäle verfügbar:  

o   Anonyme Hinweisabgabe über die Compliance-Hotline der Oetker-Gruppe   

https://coho.oetker-group.com 

 

o   Meldung per E-Mail an die Compliance Organisation der Oetker-Gruppe 

mailto:compliance@oetker-group.com 

 

o   Meldung per Brief an 

Dr. August Oetker KG 

Corporate Compliance Committee 
Lutterstraße 14 
33617 Bielefeld 
Germany 
 

o   Telefonische Hinweisabgabe über einen (kostenfreien) Telefondienst mittels Sprachnachricht 

 

o   Meldungen von Mitarbeitern der Oetker-Gruppe an die Geschäftsführung, den Vorgesetzten, den (Group-) Compliance Officer oder sonst benannten Ansprechpartner des jeweiligen Tochterunternehmens (z.B. im Rahmen eines persönlichen Gesprächs). 

 

Wir werden den Vorgang sorgfältig prüfen und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen. 

Im Rahmen einer Verfahrensordnung haben wir die internen Verantwortlichkeiten und den Umgang mit Hinweisen und Beschwerden festgeschrieben. 

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